Für alle, die überlegen, Teil der Stampin’ Up! Familie zu werden, gibt es im Juli (01. bis 31. Juli 2017) ein ganz besonderes Einsteiger-Angebot, das wirklich unwiderstehlich ist. Da bekomme ich glatt selbst Bock, erneut bei Stampin’ Up! einzusteigen. 🙂 #Der schönste Nebenjob der Welt: Unabhängige Stampin’ Up! Demonstratorin! 🙂
Neben dem Starterset (mit einem Warenwert von 175,00 Euro für 129,00 Euro) erhältst Du als Neueinsteigerin ein Geschenkpaket mit Basisprodukten (Wert 63,50 Euro) sowie das Stempelset “Wie ein Weihnachtslied” (Wert 24 Euro) aus dem kommenden Herbst-/ Winterkatalog gratis dazu. Super, oder? Die Weihnachtsbescherung wird um sechs Monate vorgezogen! 🙂
Das Geschenkpaket enthält folgende Basisprodukte, die auch bei mir damals schnell Einzug gefunden haben:
- Zwei transparente Blöcke D
- Kariertes Papier
- Papierschere
- Snail Klebemittel
- Papierfalter
Und tadaa, ein erster Vorgeschmack auf die Weihnachtssaison:
Das Stempelset “Wie ein Weihnachtslied” mit den passenden Framelits könnt Ihr übrigens ab August exklusiv vorbestellen und dafür prima Eure Gutscheine aus den Bonustagen einlösen.
Welche Vorteile hat man überhaupt als Stampin’ Up! Demonstrator?
- Preisvorteil von bis zu 25 Prozent auf alle Katalogprodukte (ausgenommen von dem Rabatt sind die Kataloge und Geschäftsmaterialen)
- Katalogvorschauen anderthalb Monate vor dem offiziellen Katalogstart
- Exklusiver Vorverkauf aus einem neuen Katalog
- Teilnahme an der halbjährlich stattfindenden OnStage-Veranstaltung (Treffen aller Demonstratoren eines Verkaufsraums)
- Kontakt und Austausch mit Menschen, die Deine Begeisterung und Leidenschaft fürs Stempeln teilen
Wichtig: Stampin’ Up! lässt Dir Deinen persönlichen Freiraum, wie Du Dein “Demonstrator-Dasein” ausüben möchtet. Es ist völlig okay, wenn Du nur für Dich selbst bestellen und von dem Preisnachlass profitieren möchtet. Es gibt keine Vorschriften außer dass jeder Demo einen Quartalsumsatz von ca. 365,00 Euro (= 300 CSV) erreichen muss. Schafft man es aus einem Grund nicht, innerhalb von drei Monaten den Mindestumsatz zu erreichen, gibt es einen sog. Pendel-Monat. In diesem Monat kann man dann den Mindestumsatz des vergangenen Quartals nachholen (der Mindestumsatz für das neue Quartal muss dennoch erreicht werden). Entscheidet man sich die Demonstratoren-Tätigkeit (aus welchen Gründen auch immer) zu beenden, so erfolgt das ohne rechtliche Konsequenzen. Eine Kündigung innerhalb der gesetzlichen Vorschriften ist ausreichend. Jeder kann, darf und soll sich auf seine eigene Stärken konzentrieren dürfen.
Alle weiteren Informationen zum Einstieg findest Du hier. Melde Dich gerne unverbindlich bei mir und ich gehe mit Dir alle Details in einem (persönlichen) Gespräch durch.
Du hast Dich bereits entschieden? Hier geht es zum Online-Vertrag. Das Starterpaket wird Dir versandkostenfrei zugeschickt und Du darfst Dich bald über Deine ausgewählten Produkte freuen!
Ich freue mich, wenn ich Dich in meinem Team begrüßen dürfte!
Bis bald,
Eure
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